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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bioversal, war: Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() | 19 Beiträge | ||
Autor | Andr8é P8., Bad Bodenteich / Niedersachsen | 371149 | ||
Datum | 16.11.2006 13:27 MSG-Nr: [ 371149 ] | 13695 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Markus Comteße Also mein Kenntisstand ist das egal welcher Ölbinder aufgetragen wird dieser auch wieder aufgenommen und entsorgt werden muß. das Niedersächsische Umweltministerium hat sich im Sommer 2004 mit einem Rundschreiben an alle Gefahrenabwehrbehörden und die Straßenbaulastträger zu dem Einsatz von BioVersal geäußert. Darin steht unter anderem: "...für die Beseitigung von Ölspuren auf Straßen oder anderen befestigten Flächen, insbesondere durch Kräfte der Feuerwehr, der Einsatz des Reinigungsmittels "BioVersal" beworben wird, dieses soll ein Verbleiben der Rückstände am Ort der Verwendung ermöglichen. Nach einer Überprüfung dieser Aussagen steht eine solches Vorgehen mit den geltenden Vorschriften des Gewässer- und Bodenschutzrechts nicht im Einklang." "Die Rückstände aus einer Ölspürbehandlung mit BioVersal dürfen nicht auf den Flächen verbleiben, sondern sind aufzunehmen und zu entsorgen." " Eine Ablagerung des aufgenommenen Gemisches aud Deponien kommt.....nicht in Betracht. Ratsam ist die abfallspezifische Behandlung des aufgenommenen Gemisches in einer Chemisch-Physikalischen Anlage (Emulsionsspaltanlage) oder eine Thermische Behandlung." "Aufgrund der praktischen Erfordernisse der gebotenen Entsorgung kann es angezeigt sein, das ausgelaufene Öl nicht mit Tensiden und Wasser zu behandeln, sondern direkt mit einem festen Bindemittel, das mechanisch aufgenommen werden kann." Wie gesagt, das Rundschreiben ist zwei Jahre alt, mir ist aber nicht neueres dazu bekannt. MfG André | ||||
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