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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Göttingen Juli 2006 | 13 Beiträge | ||
Autor | Jens8 E.8, Göttingen / Niedersachsen | 371469 | ||
Datum | 18.11.2006 14:49 MSG-Nr: [ 371469 ] | 6246 x gelesen | ||
Hallo, als "normaler" Dienstunfall wurde es anerkannt; nur der "qualifizierte" wurde abgelehnt. Dazu wurde das Beamtengesetz angesprochen: Demnach liegt ein qualifizierter Unfall vor, ?? wenn der Beamte in Ausübung einer mit besonderer Lebensgefahr verbundenen Diensthandlung bewusst das Leben einsetzt und verletzt wird?. vielleicht können ja unsere Rechtsexperten die "besonderen Lebensgefahr" definieren (Bsp); der Schritt zum "vorsätzlichen Herbeiführen der Verletzung" oder "die grobe Fahrlässigkeit" dürfte doch dann schnell gegangen sein... Gruß Jens | ||||
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