News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikAtemschutz zurück
ThemaGöttingen Juli 200613 Beiträge
AutorJens8 E.8, Göttingen / Niedersachsen371469
Datum18.11.2006 14:49      MSG-Nr: [ 371469 ]6246 x gelesen

Hallo,

als "normaler" Dienstunfall wurde es anerkannt; nur der "qualifizierte" wurde abgelehnt. Dazu wurde das Beamtengesetz angesprochen: Demnach liegt ein qualifizierter Unfall vor, ?? wenn der Beamte in Ausübung einer mit besonderer Lebensgefahr verbundenen Diensthandlung bewusst das Leben einsetzt und verletzt wird?.

vielleicht können ja unsere Rechtsexperten die "besonderen Lebensgefahr" definieren (Bsp); der Schritt zum "vorsätzlichen Herbeiführen der Verletzung" oder "die grobe Fahrlässigkeit" dürfte doch dann schnell gegangen sein...


Gruß Jens



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.926


Göttingen Juli 2006 - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt