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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Ausgehuniform noch zeitgemäß? war:Fw-Abt. quittiert Dienst | 100 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 372140 | |||
Datum | 22.11.2006 10:23 MSG-Nr: [ 372140 ] | 58546 x gelesen | |||
... darin steht nur wie sie aussehen muss wenn sie existiert. Eine Verpflichtung dür die Kommune auf Beschaffung sehe ich da nicht - im Gegensatz zu Schutzkleidung. Stimmt, ganz klar steht es nicht da drin. Jedoch, kann man es aus der Aussage schließen, daß FA nur soweit erforderlich mit Mänteln, Strümpfe & Co ausgestattet werden sollen. Dies bedeutet nämlich im Umkehrschluß, daß der Rest zwingend zur Ausstattung gehört. Da diese Vorschrift weder eine Verpflichtung auf Beschaffung darstellt noch festlegt wann Dienst- und wann Schutzkleidung zu tragen ist sehe ich keinen Hinderungsgrund an der LFS in (sauberer) Schutzkleidung aufzutauchen. 1. Womöglich gibt das die Hausordnung der Schule wieder, an die sich die Teilnehmer zu halten haben. 2. Naja, Schutzbekleidung wird dort getragen wo Schutzbekleidung notwendig ist. Dazu zählen Schulungsräume für den theoretischen Unterricht eigentlich nicht (maximal einen Stirnschoner für versehentliches Einschlafen...). Wobei ich ja zugeben muß, daß mir die in Hessen üblichen Modalitäten auch eher zusagen ("Hauptsache ihr seht irgendwie nach Feuerwehr aus und es handelt sich dabei nicht um die dreckigen Klamotten von draußen.") Wobei es auch an der HLFS auch mal Zeiten gegeben haben soll an denen man sich nur mit Kopfbedeckung unter freien Himmel begeben durfte... MkG Marc
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