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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
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RubrikEinsatz zurück
ThemaAllgemeines zur Verantwortung im Einsatz...27 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen372175
Datum22.11.2006 12:00      MSG-Nr: [ 372175 ]7330 x gelesen

Moin

Geschrieben von Sascha JoerchelSpätestens bei Erkennen der Lage GGVS-Unfall hätte aber die Abgabe der FZF an den ausgebildeten GF erfolgen müssen!!Wobei die Gefahrgutlage ja sicherlich anhand der Warntafeln Sekunden nach dem Eintreffen und somit ja folgerichtig durch den Gruppenführer des ersteintreffenden LFs erfolgte - oder ist hier etwa der RW in guter alter Marnier vorneweg geblasen, weils ja schneller geht?

Wenn man auch bei VU ein LF zuerst rausschickt, sitzt da ein GF drauf, der erkundet, alles ist gut - da ist's dann auch zweitrangig, ob der TFü des RW eine Gefahrgutausbildung hat...

Geschrieben von Sascha JoerchelIst bei uns auch so geregelt, dass wenn keiner der WF (WF oder ich als stv.) gleich da sind der Ranghöchste die EL übernimmt.Finde ich problematisch. Was, wenn der Ranghöchste an der ganzen Einsatzstelle gerade unter PA Feuer löschen gegangen ist? Kehrt machen und den Einsatz übernehmen? Oder wenn er auf Wassertrupp saß - er geht führen, wer holt Wasser?
Es bietet sich an, die Einsatzleitung beim Fahrzeugführer des ersteintreffenden LFs zu belassen bis "freie" Zugführer nachrücken - also meistens per ELW - und dann eine ordentliche Übergabe zu machen. Alles andere schwächt die Einheit, in der derjenige bis dato war.
Dass du/ihr nicht standardmäßig die EL übernimmst finde ich gut, zeugt von Vertrauen in die Fähigkeiten der anderen Gruppen- und Zugführer und motiviert mal sicher mehr als ein "So, bin da, ich mach jezz Chef, weggetreten!"

Für Hessen ist das ganze eh ziemlich "lustig", da ist bezüglich Einsatzleitung im HBKG nur geregelt, dass "der Einsatzleiter der Feuerwehr des Schadenortes" Chef ist - ach nee ;o)
Alles darunter muss per Dienstanweisung geregelt werden, wer wann von wem warum die EL übernehmen oder wer sie wem wie übergeben kann. Finde ich an sich sinnvoll, muss aber dann halt auch gemacht werden.

Gruß
sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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