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Zugführer
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikEinsatz zurück
ThemaAllgemeines zur Verantwortung im Einsatz...27 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen372269
Datum22.11.2006 17:12      MSG-Nr: [ 372269 ]7254 x gelesen

Jupp.

Also doch Diskussionswürdig, das Thema ;)

Die Frage die sich hier stellt ist die nach dem "vertreten müssen", letztlich ob der ZF im Hintergrund eine Verantwortung hat, Informationen aufzunehmen die er in seiner eigentlich momentanen Funktion STrFü gar nicht braucht. Denn um aktiv handelnd eingreifen zu können müsste er ja erstmal zumindest gleichwertig umfassende Kenntnis zur akuten Gefährdung, Lage usw. haben. Es kann ja auch nicht sein, dass ein "vorbeilaufender" Höherqualifizierter aufgrund des ersten Anscheins oder einer solchen Vermutung nun den Einsatz an sich reißt um letztlich zu erkennen, dass ihm zur Lagebeurteilung keine ausreichenden Informationen zur Verfügung stehen...

Konkret behaupte ich mal folgendes:

-Ein ZuFü, der vom GruFü irgendwo in der Wallachhei eingesetzt wird und dem Einsatzablauf nicht vollständig folgen kann kann keine Verantwortung tragen
-Ein ZuFü, der von einem GruFü einen Befehl erhält, dessen Umsetzung nachteilig bzw. schädigend wirkt könnte sich ggf. dem Vorwurf ausgesetzt sehen hier nicht korrigiert oder hingewiesen zu haben (ggf. mal Übernahmeverschulden diskutieren)
-Ein GruFü, der weiß dass ein ZuFü irgendwo im Einsatz ist könnte sich fragen lassen müssen, warum er diesen nicht ab einer bestimmten Eskalationsstufe herausgelöst und die Leitung regelgerecht übergeben bzw. den ZuFü entsprechend konsultiert hat
-Die Organisation, die es ermöglicht dass ein GruFü einen ZuFü führt muss sich eventuell fragen, ob sie alles notwendige/mögliche getan hat, um einen bestmöglichen Erfolg herbei zu führen
-Die Möglichkeit, auch einen GruFü auf ZuFü-Ebene ausnahmsweise einzusetzen, solange er der höchstqualifizierte ist, ist besser als gar nicht zu fahren...

Wir kennen diese Diskussion in ähnlicher Form von dem Umstand, dass es vorkam oder kommt dass Ärzte (AiP'ler, fachfremde) weiterhin als RA oder gar RS auf einem normalerweise nicht Artzbesetzen Rettungsmittel fahren. Dazu gab es glaub ich irgendwo sogar mal seitenlange Abhandlungen. Vielleicht nicht zu 100 % vergleichbar, dennoch gibt es wohl parralelen...

Gruß, otti



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