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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alarmierung bei Einsätzen in der Umgebung | 8 Beiträge | ||
Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / | 372380 | ||
Datum | 23.11.2006 11:01 MSG-Nr: [ 372380 ] | 5256 x gelesen | ||
Geschrieben von Benjamin Heidmann Gestern gab es einen schweren Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person. Es waren zwei Fahrzeuge auf einer T-Kreuzung zusammengestoßen. Der eine Fahrer zog sich eine schwere Hüftverletzung zu (Bruch). Es wurden alarmiert die zuständige Stützpunktfeuerwehr mit Rettungssatz und eine Feuerwehr, die genauso wie wir mit einem TSF-W ausgestattet sind. Diese Wehr hat einen Anfahrtsweg von ca 10 km, wo hingegen unser Anfahrtsweg nur 2 km betragen hätte. Warum wurden wir nicht alarmiert und wie kann man dem entgegen wirken?????? Ich hab vor geraumer Zeit bei einem ähnlichen Fall den Gemeindebrandmeister informiert, da ich Gruppenführer bin. Bei meinem Ortsbrandmeister stoße ich auf taube Ohren. Was kann man gegen solche Mißstände tun?? Hallo, jede Gemeinde hat für ihr Zuständigkeitsgebiet (sie ist dafür verantwortlich) doch eigentlich eine AAO in der genau festgelegt ist wer zu welchem Alarmstichwort ausrückt. Bei uns ist es zumindest so, und wir leben auch in Niedersachsen. Ich würde sagen dein Ansprechpartner ist der Ortsbrandmeister, wenn der nicht Bescheid weiß dann der Gemeindebrandmeister. Munter bleiben, Lüke | ||||
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