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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaVernüpftige Vertretung, war: Arbeitszeit55 Beiträge
AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW373500
Datum30.11.2006 00:43      MSG-Nr: [ 373500 ]30345 x gelesen

Hallo,

da ist mir doch glatt ein Fehler unterlaufen:

Geschrieben von Dietmar ReimerUm den Kommunen den Umstieg zu erleichtern, steht da weiter, dass der Beamte freiwillig mehr arbeiten darf, wenn er einen Ausgleich erhält.

Das stimmt so nicht.

In §5 Absatz 1 steht: Es dürfen mehr Stunden sein, wenn

a) die oder der Betroffene sich dazu bereit erklären,

b) der Beamtin oder dem Beamten im Falle einer Nichtbereitschaft zur Überschreitung der Regelarbeitszeit keine Nachteile entstehen,

usw.

der ein oder andere sieht den Verlust des 24h Dienstes schon als gravierenden Nachteil an. Aber es zeugt doch von einer gewissen Blauäugigkeit, anzunehmen, dass alle Mitarbeiter durch die Bank der gleichen Meinung sind.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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