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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Vernüpftige Vertretung, war: Arbeitszeit | 55 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 373500 | ||
Datum | 30.11.2006 00:43 MSG-Nr: [ 373500 ] | 30345 x gelesen | ||
Hallo, da ist mir doch glatt ein Fehler unterlaufen: Geschrieben von Dietmar Reimer Um den Kommunen den Umstieg zu erleichtern, steht da weiter, dass der Beamte freiwillig mehr arbeiten darf, wenn er einen Ausgleich erhält. Das stimmt so nicht. In §5 Absatz 1 steht: Es dürfen mehr Stunden sein, wenn a) die oder der Betroffene sich dazu bereit erklären, b) der Beamtin oder dem Beamten im Falle einer Nichtbereitschaft zur Überschreitung der Regelarbeitszeit keine Nachteile entstehen, usw. der ein oder andere sieht den Verlust des 24h Dienstes schon als gravierenden Nachteil an. Aber es zeugt doch von einer gewissen Blauäugigkeit, anzunehmen, dass alle Mitarbeiter durch die Bank der gleichen Meinung sind. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer | ||||
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