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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Unterschiede Deutschland - Schweiz | 40 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 373891 | ||
| Datum | 03.12.2006 17:20 MSG-Nr: [ 373891 ] | 15572 x gelesen | ||
![]() Geschrieben von Bernhard Deimann Das führt zur kuriosen Situation, dass wenn sich zwei FW-Angehörige aus BaWü treffen und und beide zwei rote Schwingen am Arm haben, der eine sich schon Löschmeister nennt (alte Variante) und der andere erst Oberfeuerwehrmann (Empfehlungen) sich schimpft. Hier im Kreis ist diese Praxis von Wehr zu Wehr verschieden. Das Problem ist halt, dass wenn man so eine Verordnung neu erlässt, es keiner für notwendig hält eine Frist zu setzen und klar zu stellen, ab wann etwas "so ist"! M.E. müsste eine Frist den Umstellzeitpunkt auf den Tag/Monat genau bestimmen und eine ein oder zwei jährige Umstellungsfrist bis dahin geben. Ich meine die neuen Dienstgrade kusieren ja schon ne weile jetzt .... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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