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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Alarmierung dienstfreier | 41 Beiträge | ||
Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 374175 | ||
Datum | 05.12.2006 09:34 MSG-Nr: [ 374175 ] | 17203 x gelesen | ||
Guten Morgen, Geschrieben von Dietmar Reimer Gar nicht. Hab ich noch nie was von gehört. Ohne Residenzpflicht macht so etwas nur sehr begrenzt Sinn. Logisch.Stadtgrenze+25 km. Geschrieben von Dietmar Reimer Wofür gibts die FF? :-) Ja wird bei uns auch zur Wachbesetzung alarmiert bzw. Unterstützung. Aber diese Kräfte sind ja auch nur begrenzt. Die FF besetzt allerdings ihre eigenen Fz. Sonderfahrzeuge bzw. Fahrzeuge der BF werden von uns komplett besetzt. Geschrieben von Dietmar Reimer Also kein wirklicher Gewinn für den Dienstherrn, denn dann fehlt der Mitarbeiter an einem der folgenden Tage. Durch differenzierte Alarmierung sollte dies kein Problem sein. Z.B. Schicht die am nächsten Tag in den Nachtdienst geht. Geschrieben von Dietmar Reimer Eine Frage an die Kollegen, bei denen eine Alarmierung aus der Freizeit üblich ist: Werden diese Überstunden bezahlt oder einem Stundenkonto gut geschrieben? Stundenkonto. Diese können dann entsprechend abgefeiert werden. PS: Bitte keine Diskussion in Bezug auf 48 h. Gibt ja schon genügend Threads darüber ;-) | ||||
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