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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaErfolgreiche Zustellung einer Vorladung8 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz374202
Datum05.12.2006 11:54      MSG-Nr: [ 374202 ]6409 x gelesen
Infos:
  • 05.12.06 Bundesnetzagentur zum Thema Funkscanner
  • 05.12.06 Erfolgreiche Zustellung einer Vorladung - oder wie man sich mit dem Funkscanner erwischen lässt

  • Hallo,

    Geschrieben von Michael Hilbertdas Problem ist doch, dass man die Geräte zwar kaufen aber nicht benutzen darf (??)

    Stimmt so nicht. Man darf auch Funkscanner benutzen. Allerdings dürfen nicht alle Frequenzbereiche, die man damit abhören kann, auch abgehört werden. Es verbietet dir ja auch niemand, ein BOS-Funkgerät zu kaufen.

    Mit dem Argument, dass man dann den Verkauf verbieten müßte, müßte man auch den Verkauf einer Brechstange verbieten. Denn damit kann man schließlich z.B. eine Tür zum Zwecke eines Einbruchs aufhebeln...

    Es gibt ja durchaus auch legale Anwendungsmöglichkeiten eines Scanners, auch wenn wohl wahrscheinlich die illegalen überwiegen.

    Gruß,
    Michael



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