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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | Erfolgreiche Zustellung einer Vorladung | 8 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 374202 | ||
| Datum | 05.12.2006 11:54 MSG-Nr: [ 374202 ] | 6409 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Michael Hilbert das Problem ist doch, dass man die Geräte zwar kaufen aber nicht benutzen darf (??) Stimmt so nicht. Man darf auch Funkscanner benutzen. Allerdings dürfen nicht alle Frequenzbereiche, die man damit abhören kann, auch abgehört werden. Es verbietet dir ja auch niemand, ein BOS-Funkgerät zu kaufen. Mit dem Argument, dass man dann den Verkauf verbieten müßte, müßte man auch den Verkauf einer Brechstange verbieten. Denn damit kann man schließlich z.B. eine Tür zum Zwecke eines Einbruchs aufhebeln... Es gibt ja durchaus auch legale Anwendungsmöglichkeiten eines Scanners, auch wenn wohl wahrscheinlich die illegalen überwiegen. Gruß, Michael | ||||
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