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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaErfolgreiche Zustellung einer Vorladung8 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz374224
Datum05.12.2006 13:07      MSG-Nr: [ 374224 ]6445 x gelesen
Infos:
  • 05.12.06 Bundesnetzagentur zum Thema Funkscanner
  • 05.12.06 Erfolgreiche Zustellung einer Vorladung - oder wie man sich mit dem Funkscanner erwischen lässt

  • Hallo,

    Geschrieben von Michael HilbertDann müssten die Geräte eben so beschaffen sein, dass es nicht möglich ist den BOS oder Militärischen (wenn der überhaupt zugänglich ist) Frequenzbereich abhören zu können.

    Das war früher der Fall. Da waren die Geräte schlichtweg gar nicht zugelassen aber trotzdem verkäuflich. Hilft aber auch recht wenig, selbst wenn man in D diese Geräte nicht mehr kaufen kann. Dann werden sie eben aus dem Ausland, wo die entsprechenden Frequenzbereiche anders genutzt werden, gekauft und ins Land geschmuggelt.

    Geschrieben von Michael HilbertDer vergleich mit der Brechstange hinkt, die Brechstange ist ein Werkzeug, wie jedes andere, wäre darauf eine detalierte Anleitung zum Einbruch wäre es etwas anderes.

    Ich habe bisher weder auf einem Scanner noch in der Betriebsanleitung dazu eine Anleitung dazu gefunden, wie man Polizei- oder Feuerwehrfunk abhört. Die nötigen Informationen dazu bekommt man aus anderer Quelle. Wie bei der Brechstange...
    Mag sein, dass einige Händler mit dem abhören von Polizei- und Feuerwehrfunk Werbung für Scanner machen. Das ist auch in der Art natürlich nicht in Ordnung.

    Geschrieben von Michael HilbertBei Werkzeugen der Schlüsseldienste ist es ja áuch so, dass sie nur entsprechenden Personen kaufen dürfen/können (ich weiss es gibt auch hier Schindluderwesen, gibts aber überall)

    Wer drankommen will, kommt dran. Mir ist aber auch kein Gesetz bekannt, dass den freien Verkauf solcher Werkzeuge verbietet. Das machen eher die Hersteller bzw. Vertreiber der Werkzeuge in Eigenverpflichtung. So verkaufen ja auch einige Funkfachhändler nur gegen entsprechenden Behördennachweis BOS-Funkgeräte. Aber auch da ist der Verkeuf eigentlich frei.

    Das ganze ist wie mit irgendwelchen scharfen Waffen. Da kann das Gesetz noch so streng sein. Wer welche besitzen will, kommt irgendwie dran.

    Gruß,
    Michael



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