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RubrikTaktik zurück
ThemaUnterschiede Deutschland - Schweiz40 Beiträge
AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl (CH) / nix Bundesland, Kanton Aargau374334
Datum06.12.2006 05:17      MSG-Nr: [ 374334 ]15711 x gelesen

Geschrieben von Alexander Moshekönnt ihr mir nochmals den LInk geben mit den Anforderungen an Fahrzeue im Aargau?

Fzg. Kt. Aargau nach grösse Klassen (S.2)

Geschrieben von Alexander MosheUnd was versteht ihr genau unter "Pikett-Fahrzeug"?

Ein Pikettfzg ist ein Rüst/Löschfzg.
Es kann(muss aber nicht) ein Rollendes Materialdepot, ein Pionierfzg oder ein "Hilfs"-Löschfzg sein.
Einfach ein Fzg zur ergänzung des TLF. Bei grossen FW eher als Pionierfzg, bei kleineren eher Hilfs-Fzg.

Geschrieben von Alexander MosheUnd wie ist das mit der Feuerwehr-Pflicht im Aargau? Muss man einfach die Ersatzabgabe zahlen, oder wird man auch zwingend bei Neuzuzug aufgeboten zur Rekrutierung?

UNd hat man die freie Wahl ob man zahlen oder Dienst leisten will? Oder kann man wirklich "gewzgungen" werden?


Vom Gesetz her "könnte" man gezwungen werden. Wird aber in der Regel nicht gemacht. Höchstens mal unter androhung von Busse zum Infoabend eingeladen :-)
Es ist stark von der Gemeinde/FW abhängig ob die FW auf dich zukommt oder nicht.
Der Eintritt in die FW erfolgt aber in der Praxis freiwillig(mir ist noch kein gegenteiliger Fall zu Ohren gekommen).


Gruss aus der Schweiz

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