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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBerufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr in Bayern29 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Wuppertal/Bergrheinfeld / Bayern374431
Datum06.12.2006 18:46      MSG-Nr: [ 374431 ]11122 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Martina StreichBayern möglich ist, bei einer Berufsfeuerwehr zu arbeiten und in seiner Freizeit noch aktives Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr

Das einzige was ich in den Rechtsgrundlagen dazu finden konnte, ist §8 (1) AVBayFwG, der besagt, dass Bewerber für den Feuerwehrdienst (FF) nicht bereits Mitglieder in Einheiten des KatS sein sollen.
Dazu wäre insofern zu klären, inwieweit die BF als "im KatS eingebunden" gilt; davon ab werden derartige Regelungen (z.B. in Kombination mit BRK, DLRG u.ä.) aus eigener Erfahrung z.Z. recht locker gehandhabt.

Insofern m.E. ja, es ist möglich, aber am einfachsten fragst du mal bei der BF nach, von der du es wissen möchtest.


mkG
Adrian Ridder

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