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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr in Bayern | 29 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 374493 | ||
Datum | 06.12.2006 22:32 MSG-Nr: [ 374493 ] | 11086 x gelesen | ||
Hallo Forum, hallo Bernhard, Geschrieben von Bernhard Deimann Ist dies überhaupt in einem Bundesland verboten ? Meines wissens war dies in früherer Zeit in Mannheim auch nicht gewollt, erst so Mitte der achziger hat man dies geändert (kann natürlich auch falsch sein). Ich meine das in der Hauptsache geregelt sein muss, wo man im Falle des Falles dienst tut. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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