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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBerufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr in Bayern29 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg374493
Datum06.12.2006 22:32      MSG-Nr: [ 374493 ]11086 x gelesen

Hallo Forum,
hallo Bernhard,

Geschrieben von Bernhard DeimannIst dies überhaupt in einem Bundesland verboten ?
In BaWü kenne ich viele FW-Angehörige die bei einer FF Mitglied und bei einer BF beschäfftigt sind.


Meines wissens war dies in früherer Zeit in Mannheim auch nicht gewollt, erst so Mitte der achziger hat man dies geändert (kann natürlich auch falsch sein).
Ich meine das in der Hauptsache geregelt sein muss, wo man im Falle des Falles dienst tut.


Mit Grüßen

Michael

Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
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