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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | opt-out=24Std. Dienst kein opt-out=kein 24 Std. Dienst? | 14 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 374503 | ||
Datum | 07.12.2006 08:32 MSG-Nr: [ 374503 ] | 9322 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael Dolega Vorherrschende Meinung ist, dass ein 24 Stunden Dienst mit opt-out Möglich ist, im Fall von "nicht-opt-out" jedoch nicht. das IM NW hat dazu anscheinend eine andere Meinung. M.E. ist das so einfach nicht, weil wenn Arbeitszeit = Bereitschaftszeit = Arbeitszeit gibts da noch ein paar andere Regelungen, die beachtet werden müssen. Durchgehende regelmäßige (!) Arbeitszeiten von 24h sind m.E. verboten. Regelungen dazu aus dem Stehgreif: Guckt Euch mal die Lenk- und Ruhezeiten an... Geschrieben von Michael Dolega Nach EU Arbeitszeitrichtlinie bezieht sich opt-out NUR auf die wöchentliche Arbeitzzeit, nicht jedoch auf tägliche Ruhezeiten, o.ä. Naja, Opt-Out bezieht sich auf einen speziellen persönlichen Vertrag, den jeder einzelne abschließt. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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