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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr in Bayern | 29 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 374511 | ||
Datum | 07.12.2006 09:53 MSG-Nr: [ 374511 ] | 10915 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Adrian Ridder Das einzige was ich in den Rechtsgrundlagen dazu finden konnte, ist §8 (1) AVBayFwG, der besagt, dass Bewerber für den Feuerwehrdienst (FF) nicht bereits Mitglieder in Einheiten des KatS sein sollen. Der BF-Beamte ist ja auch nicht Mitglied einer KatS-Organisation, er arbeitet da. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | ||||
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