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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr in Bayern | 29 Beiträge | ||
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 374534 | ||
Datum | 07.12.2006 14:38 MSG-Nr: [ 374534 ] | 11036 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christoph Meyer Wir haben auch nen BF-ler in unserer FF, jedoch ist er in der BF Hannover und wir sind LK Nienburg, daher ist es also eher selten (nicht unmöglich!), dass sich seine Einsätze überschneiden. Aus der genannten BF haben wir vier Mann, die halten es aber so, dass sich da wirklich gar nichts überschneidet, sprich Dienst BF geht vor. Ich könnte mir nämlich gut vorstellen, dass es in der Dienststelle rappelt, wenn ein Kollege zwei Stunden zu spät ablöst, weil er noch meinte, nachts kurz vor der Arbeit bei uns zum Einsatz fahren zu müssen und das dauert dann dummerweise länger ... Geschrieben von Christoph Meyer In der Satzung der Feuerwehr unserer Samtgemeinde (ich meine sie war es, wenn nicht, dann steht es auf jeden Fall woanders) steht allerdings, dass ein Mitarbeiter der BF nicht den Posten eines Brandmeisters innehaben soll. Das steht zunächst mal im § 7 NBrandSchG "Unvereinbarkeit". Man kann allerdings untergeordnete Führungsaufgaben übernehmen, so z.B. die Stellvertreterposten der im Absatz 2 genannten Funktionen und alles auf ZF- und GF-Ebene. Ob es unbedingt sinnvoll ist, als BF-Angehöriger z.B. Stv. GemBM zu sein, ist sicherlich auch zumindest diskussionswürdig. MkG, Sven | ||||
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