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Thema | Stellung der FwDV'en! | 5 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 374556 | ||
Datum | 07.12.2006 16:30 MSG-Nr: [ 374556 ] | 3653 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Hat sich eigentlich schon mal jemand mit den Dokumentationspflichten für die Gefährdungsbeurteilungen beschäftigt, die nicht durch FwDV geregelt sind, Drehleiter, Boot, Höhenrettung ...? So wie immer im Arbeitsschutzrecht: Schriftlich in geeigneter Form, aber generell formfrei. Aber was ich an der Sache reizvoll finde: Wenn die FwDVen die Gefährdungsbeurteilungen für die betrachteten Bereiche beinhalten, dann heißt das dann ja zwangsläufig das die abgebildeten / beschriebenen Zusammenstellungen aus PSA und diverser Ausrüstung grundsätzlich als geeignet anzusehen sind. Ich brauche mir dann als keine Gedanken mehr über "Wechselwirkungen" nach PSA- Benutzerverordnung zu machen :-))) Es ist zu verhindern, daß Unbefugte durch verkehrten Rath und unzeitige Hilfeleistung dem Verunglückten Nachtheil zufügen. Gruß Jo(sef) Mäschle | ||||
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