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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | opt-out=24Std. Dienst kein opt-out=kein 24 Std. Dienst? | 14 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 374611 | ||
Datum | 07.12.2006 20:39 MSG-Nr: [ 374611 ] | 9027 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino dass es keine Bereitschaftszeit mehr gäbe und daher max. Arbeitszeit von 48 h gelten würde?... nein. Grundlage der Urteile war, dass diese Zeiten in die maximale Anwesenheitszeit an der Arbeitsstelle (=Arbeitszeit i.S.d. EU-Richtlinie) einzurechnen sind. Die Deckelung der Arbeitszeit auf 48 Stunden ist ein anderes Problem. 48h Vollarbeit wäre natürlich THEORETISCH (bevor wieder einer petzt und andere eine hypertone Krise bekommen) auch erlaubt, wenn man die Spielregeln (tägliche und wöchentliche Ruhezeiten bzw. Ausgleich dafür) einhält. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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