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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Alarmierung dienstfreier | 41 Beiträge | ||
Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 374920 | ||
Datum | 10.12.2006 11:46 MSG-Nr: [ 374920 ] | 17136 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer in meinen 35 Dienstjahren gab es in Stuttgart (zumindest wenn ich mich recht erinnere) vier dienstfreie Alarme. Es waren drei Großbrände und ein Hagelunwetter wo alle fünf BF-Wachen über längere Zeit gebunden waren. Wie Andreas schon dargestellt hat, hängt die Alarmierungsschwelle von der Größe der FW ab. Wir (80 Beamte Einsatzdienst) alarmieren ab dem 3. LF Kräfte aus der Freizeit für Sonderfunktionen (Leitstelle, GW-AS, ELW 2, GW-Mess, Kranwagen usw.). Die Wachbesetzung wird auch grundsätzlich von BF-Kräften durchgeführt, während die FF an die EST fährt. Alarmierung wie bei der FF über DME, daher grundsätzlich Residenzpflicht im Empfangsbereich des DME. Alarmierungshäufigkeit etwa 10x/Jahr. | ||||
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