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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Sorgsamer Umgang mit zur Verfügung gestellter Ausrüstung?! | 30 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 375095 | ||
Datum | 11.12.2006 15:54 MSG-Nr: [ 375095 ] | 16724 x gelesen | ||
Geschrieben von Dominic Suter Wenn einer wirklich nicht weiss, wie blöd er tun soll und auch ein Gespräch, in dem die Materialkosten dargelegt werden nicht hilft, würde ich von Seiten Wehr damit drohen, dass im Wiederholungsfalle einfach das Gerät PRIVAT zu kaufen ist um das defekte Material zu ersetzten. Hier solltest Du aber ganz stark zwischen vorsätzlich und fahrlässig in den verschiedenen Abstufungen unterscheiden. Rechtlich erscheint mir dies etwas grau. Generell hat für mich die Androhung von Zahlungen einen sehr faden Geschmack. Zum einen in Sachen für sein Ehrenamt auch noch zahlen, zum anderen mündet es IMO dann viel zu leicht darin, daß für die Einsatzbereitschaft relevantebekannte Schäden nicht gemeldet werden, da der Melder ja der Zahler sein könnte. Bis jetzt konnte in den mir bekannt gewordenen Problemfällen immer alles mit einem Gespräch- wie Du schon als erste Maßnahme empfahlst- und dem resultierenden besseren Problembewußtsein stets alles hinreichend geklärt werden. Öfter gab es einfach auch Informationsdefizite, z. B. das durch falsche Helmlagerung (mit nach innen geschlagenen holländischen Tuch) der Innenhelm beschädigt wurde und die Austauschteile sehr teuer waren. Nachden diese Sache bekannt war, ist das Problem dann auch nicht mehr aufgetreten. Ruhige Besonnenheit, rasche aber keine überstürzende Thätigkeit ist der Sanitätsmannschaft anzuempfehlen. Es ist zu verhindern, daß Unbefugte durch verkehrten Rath und unzeitige Hilfeleistung dem Verunglückten Nachtheil zufügen. Weder durch Worte noch durch Geberden darf der üble Eindruck kundgegeben werden, welchen der Zustand des Beschädigten möglicherweise hervorrufen kann. (Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großherzogthum Hessen, 1890) Gruß, Jo(sef) Mäschle | ||||
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