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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Sorgsamer Umgang mit zur Verfügung gestellter Ausrüstung?! | 30 Beiträge | ||
Autor | Domi8nic8 S.8, Würenlingen / Schweiz / Aargau / Schweiz | 375114 | ||
Datum | 11.12.2006 17:18 MSG-Nr: [ 375114 ] | 16478 x gelesen | ||
Klar muss man zwischen fahrlässig und vorsätzlich unterscheiden. Aber wenn einer nun grobfahrlässig handelt, also mit seinem Handeln den Schaden bewusst in Kauf nimmt (z.B. die PA Maske auf dem Boden hinter sich herschleifen lässt), wäre nach einem klärenden Gespräch im wiederholungsfalle ggf eine Zahlung machbar. Dass eine solche Bestrafung einen faden Beigeschmack hat, versteht sich von selbst und sollte nicht notwendig sein. Nur, was machst du, wenn du einen unverbesserlichen in der Wehr hättest und dieser einfach immer mit dem Gedanken "gehört ja nicht mir/muss ich ja nicht bezahlen" alles innerhalb kürzester Zeit ramponiert? Ich denke nicht, dass Schäden dann nicht mehr gemeldet würden, da ein solches Verhalten wohl nie an den Tag gelegt wird, bzw. wenn, wird wohl 1 Person davon betroffen sein, die es auch nach einem Gespräch und erneuter Instruktion nicht lernen will. Davon sind dann die anderen nicht betroffen. Bei uns waren bis auf einmal (auch da fehlte es ein Stückweit an der Erstinformation) immer ein klärendes Gespräch, bzw. ein darauf aufmerksammachen mehr als ausreichend. Hoffe ja auch nicht, dass solche harten Mittel in einer Wehr angewendet werden müssen. Dieser Beitrag repräsentiert meine private Meinung und muss weder mit der der FFW Würenlingen noch der der Gemeinde Würenlingen übereinstimmen. | ||||
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