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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Sorgsamer Umgang mit zur Verfügung gestellter Ausrüstung?! | 30 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 375246 | ||
Datum | 12.12.2006 14:50 MSG-Nr: [ 375246 ] | 16533 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Thomas Wuttge Die PSA ist gar nicht billig, die Kassen sind leer - also behandle ich meine Ausrüstung doch so, als ob ich Sie selbst bezahlt hätte! Damit sie mich doch weiterhin bestmöglich schützen möge. Das Feuerwehrgesetz von BaWü verlangt sogar einen pfleglichen Umgang damit; siehe § 14 (Dienstpflichten) Abs. 1: "§ 14 Dienstpflichten (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet ... 6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen." Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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