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Persönliche Schutzausrüstung
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaSorgsamer Umgang mit zur Verfügung gestellter Ausrüstung?!30 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg375246
Datum12.12.2006 14:50      MSG-Nr: [ 375246 ]16533 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Thomas Wuttge

Die PSA ist gar nicht billig, die Kassen sind leer - also behandle ich meine Ausrüstung doch so, als ob ich Sie selbst bezahlt hätte! Damit sie mich doch weiterhin bestmöglich schützen möge.

Das Feuerwehrgesetz von BaWü verlangt sogar einen pfleglichen Umgang damit; siehe § 14 (Dienstpflichten) Abs. 1:

"§ 14 Dienstpflichten

(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet
...
6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen."


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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