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Feuerwehrgesetz
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaSorgsamer Umgang mit zur Verfügung gestellter Ausrüstung?!30 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg375350
Datum13.12.2006 11:02      MSG-Nr: [ 375350 ]16403 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Sebastian Krupp

Gesetze verlangen viel, wer kontrolliert das,

Vorgesetzte bzw. Führungskräfte, Gerätewarte.


und mit welchen Konsequenzen?


Das FwG von BaWü sieht im Extremfall im § 14 Abs. 2 bei schuldhaften Verstößen gegen die Dienstpflichten u.a. Verweis, Geldbuße oder "vorläufige Dienstenthebung" vor.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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