Geschrieben von Carsten LanzAuszug aus dem Landesbrand-und Katastrophenschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz---
§ 12 [...]
(4) Die für den Feuerwehrdienst erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen nur Einsatzdienst leisten, wenn sie hierzu geistig und körperlich in der Lage sind.[...]
Scheinbar gibt es immer wieder Leute in Feuerwehren, die zumindest geistig für den Dienst in einer Feuerwehr nicht geeignet sind, sonst gäbe es nicht so viele Brandstifter aus unseren Reihen. Auch mir wird es immer wieder an, dass eine Minorität die große Masse der Kameradinnen und Kameraden, die ihren Dienst gut verrichten, durch ihre Handlungen in Verruf bringen. Das fängt leider bei den Bierchen in Uniform an und endet bei Brandstiftern. Und weil wir schon wieder heute beim Thema waren und in diesem Jahr zu viele Kameraden/-innen bei der Ausübung der Sonder-und Wegerechte zu Schaden kamen respektive Unbeteiligte geschädigt haben: auch die Ausübung von Sonder-und Wegerechten nach StVO verlangt geistige Eignung, um die "Dosierung" einschätzen zu können.
Ganz schlechtes Deutsch, Herr Lanz! Also, ich finde es übel, wenn Leute sich partout weigern im Feuerwehrdienst ihr Hirn zu nutzen (so etwa nach dem Motto "ich setzte nur die Ausrüstung ein, die mir dienstlich geliefert wurde".)
Und dass mein ganzer abgelassener Senf MEIN privater ist und nur meine Meinung widerspiegelt, wollte ich noch geschrieben haben.
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