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RubrikAtemschutz zurück
ThemaVerkauf gebrauchte PA28 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW375765
Datum15.12.2006 17:25      MSG-Nr: [ 375765 ]11148 x gelesen

Geschrieben von Christi@n PannierAuch in Bayern kann bis ? 30.000 freihändig vergeben werden.

ja und?
Was kostet Dich denn in den Stückzahlen vermutlich ein komplettes Atemschutzgerät? Doch wohl mehr als 1.500 Euro...
Außerdem ist die Grenze der freihändigen Vergabe in jeder Gemeinde meistens anders, je kleiner, desto niedriger (offiziell)...


Geschrieben von Christi@n PannierVOL/A muß nach bayerischer Auffassung nur dann zur Anwendung kommen, wenn dies z.B. in einem Zuwendungsbescheid gefordert wird. Es gibt da eine interessante Bekanntmachung des BayStMI (AllMl 11/2005, S. 424) bzgl. der Vergabegrundsätze nach § 31 (2) KommHV.

Hör ich so zum ersten Mal, v.a. dass das Ausschreibungsrecht länderspezifisch verschieden in Deutschland gelten soll.
Sollte das so sein, wäre das wieder ein Stück mehr im föderalen Wahnsinn, endet aber in jedem Fall an der EU-Grenze (die hier niemals nie nicht erreicht wird).


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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