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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAb wann Bmdf12 Beiträge
AutorFran8k L8., Altenahr / RLP375883
Datum16.12.2006 18:13      MSG-Nr: [ 375883 ]6378 x gelesen

Dienstzeit wird im allgemeinen Beamtenrecht ab Wegfall des z. A. (Beamter zur Anstellung) gerechnet. Dies bedeutet, dass 3 Jahre danach ein BmD (F)-Lehrgang besucht werden kann.



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