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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ab wann Bmdf | 12 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 376031 | ||
Datum | 18.12.2006 13:09 MSG-Nr: [ 376031 ] | 6408 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank Linnarz Dies ist nichtoft gehörte Praxis, dies ist Realität!!! In Bonn vielleicht, in anderen Städten ganz sicher nicht! Auf welche der diversen "Dienstzeit"-Definitionen sich der B mD(F)-Erlass bezieht, ist schlicht und einfach unklar und wird daher auch sehr unterschiedlich ausgelegt. Die erste Verleihung eines Amtes der Laufbahngruppe (kurz "Wegfall z.A.") muss nicht zwingendn gemeint sein, da der B mD (F) eben keine Voraussetzung mehr zur Beförderung ist, sondern nur noch eine allgemeine Fortbildungsmaßnahme. Die Regelungen der LVO Feu sprechen IMO sogar eher dagegen, diese Grenze zu nehmen, da dann zwischen Teilnahme am Auswahlverfahren zum B mD (F) und dem frühestmöglichen Termin für den Aufstieg in den gD Feu (4 Jahre nach Wegfall z.A.) nur ein Jahr liegen würde. Andererseits müssten Kollegen, die z.B. mit 22/23 Jahren ihre Laufbahnprüfung bestehen, bis zum 30. Lebensjahr warten, da erst mit 27 das z. A. wegfallen kann. Ist das sinnvoll? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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