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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAb wann Bmdf12 Beiträge
AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW376092
Datum19.12.2006 01:14      MSG-Nr: [ 376092 ]6276 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Andreas BräutigamAndererseits müssten Kollegen, die z.B. mit 22/23 Jahren ihre Laufbahnprüfung bestehen, bis zum 30. Lebensjahr warten, da erst mit 27 das z. A. wegfallen kann.

Der Wegfall des z.A. hat nichts mit dem Lebensalter zu tun. Unter anderem bei Bestehen der Laufbahnprüfung mit Gut kann die Probezeit verkürzt werden und dauert dann nicht mal zwei Jahre. Die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt unabhängig davon erst mit 27.

Drei Jahre nach Wegfall z.A. kann man am Auswahltest teilnehmen, zumindest wird es hier so gehandhabt. Im Anschluß an den BmD(F) Lehrgang absolvieren viele Kollegen sofort den B IV Auswahltest.

Das kann dazu führen, dass jemand ohne je als GF eingesetzt worden zu sein, im gD landet.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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