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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ab wann Bmdf | 12 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 376092 | ||
Datum | 19.12.2006 01:14 MSG-Nr: [ 376092 ] | 6276 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam Andererseits müssten Kollegen, die z.B. mit 22/23 Jahren ihre Laufbahnprüfung bestehen, bis zum 30. Lebensjahr warten, da erst mit 27 das z. A. wegfallen kann. Der Wegfall des z.A. hat nichts mit dem Lebensalter zu tun. Unter anderem bei Bestehen der Laufbahnprüfung mit Gut kann die Probezeit verkürzt werden und dauert dann nicht mal zwei Jahre. Die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt unabhängig davon erst mit 27. Drei Jahre nach Wegfall z.A. kann man am Auswahltest teilnehmen, zumindest wird es hier so gehandhabt. Im Anschluß an den BmD(F) Lehrgang absolvieren viele Kollegen sofort den B IV Auswahltest. Das kann dazu führen, dass jemand ohne je als GF eingesetzt worden zu sein, im gD landet. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer | ||||
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