N'abend
Geschrieben von Marc DickeyMir ist schon klar woher die Sollstärke kommt und wie dies hinsichtlich der Finanzmittel aussieht. Klar war dies auch den HiOrg als sie diese Verpflichtungen eingegangen sind (verw. auf § 27 HBKG).
richtig. Deshalb wird ja auch genau diese Verpflichtung erfüllt. Alles, was darüber hinaus geht (doppel- oder dreifachbesetzung), Beteiligung an Konzepten für den Hintergrund-Retttungsdienst aus der SEG-San heraus usw. sind reiner Goodwill der HiOrg. Und mit Verlaub, das kostet zusätzliches Geld. Und dass muss in einer Organisation die neben ihren Verpflichtungen die sie im KatS erfüllt auch noch andere, teilweise ebenso dezizitäre Bereiche im sozialen Beritt betreut, auch erst mal zur Verfügung stehen...
Du kannst davon ausgehen, dass jede HiOrg in Hessen ein weit größeres Potential für den Katastrophenfall darstellt als das in den Zügen organisierte. Das meiste davon ist aber ureigenste Aufgabenwahrnehmung einer Hilfsorganisation und dann bitte auch frei von jeder staatlichen Einflussnahme -> dazu hat jeder Organisation ihre entsprechenden Grundsätze und Leitlinien.
Also: Züge werden aufgestellt, organisationseigene Fahrzeuge werden beigestellt, noch nicht ausgelieferte Fahrzeuge sogar ggf. durch Platzhalter ersetzt, Personal wird mindestens zu 100% gestellt, ausgebildet und ausgestattet, bei den Bundesfahrzeugen sogar 200%. Aufgabenstellung erfüllt. Auf die Frage der Einsatzbereitschaft abgestellt kann man das natürlich kitisieren - man kann aber auch hinnehmen, dass ich als direkt Betroffener tatsächlich und ernsthaft davon ausgehe, dass ein Groß der Einheiten im Einsatzfall vollständig vorhanden ist.
Gruß, Matthias
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