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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
RubrikTaktik zurück
ThemaEinsatzbeispiel56 Beiträge
AutorOliv8er 8S., Berg. Gladbach / NRW376989
Datum25.12.2006 14:45      MSG-Nr: [ 376989 ]13237 x gelesen

Ich würde den zweiten Trupp nicht zur Menschenrettung einsetzen das das ja nur nen Verdacht ist. das Bewohner im Gebäude sind. Es wurde ja keine konkrete Angabe gemacht! Der Eigenschutz wäre dadurch gefährdet!

Wie sollte man das abweichen der UVV in dem Fall erklären? Eigentlich ist das kurzzeite Abweichen der UVV beim einsetzen des AT ohne fertigen ST zur "durchsuchung des Gebäudes nach Bewohnern" sehr schwammig!

Desweiteren würde ich den Sicherheitstrupp nicht zur Brandbekämpfung einsetzen! Dieser Trupp ist nur für den vorgehenden Trupp da und sollte daher auch für keine anderen Aufgaben "in der Nähe des Objektes" eingesetzt werden!!!

LG
Olli


Das ist ganz und allein meine eigene Meinung sonst nix!!!!!

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