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RubrikEinsatz zurück
ThemaAltpapierconainerbrand nur Sachbeschädigung15 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW377385
Datum28.12.2006 23:11      MSG-Nr: [ 377385 ]6032 x gelesen

HI!

Das Anzünden von Papiercontainer ist nur Sachbeschädigung. Selbst das Anzünden von einem Stuhl in einem Haus kann bloße Sachbeschädigung sein.

Klingt erstaunlich ist aber so, ergibt sich so auch aus dem Wortlaut der §§ 306 ff BGB.

Gruß
Sven

*der zur Brandstiftung auch mal eine juristische Hausarbeit schreiben musste*



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