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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Altpapierconainerbrand nur Sachbeschädigung | 15 Beiträge | ||
| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 377420 | ||
| Datum | 29.12.2006 09:38 MSG-Nr: [ 377420 ] | 6049 x gelesen | ||
Hi! Ich weiß worauf Du hinaus willst - dass brennende Container auch gefährlich sein können etc. Aber das hat der Gesetzgeber schon absichtlich so gemacht, da auf Brandstiftung eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr steht (d.h. hier gibt es keine Geldstrafe !). Und da Container im Regelfall auch nur einen geringen Wert haben, soll deshalb auch nur aus dem Strafrahmen der Sachbeschädigung bestraft werden (der durchaus mehr Spielraum verleiht, eine solche Tat angemessen zu bestrafen). Sonst hätte wir nach Silvester die Gefängnisse voll, wenn wir alle deswegen einsperren würden :-) Sollte das Feuer natürlich größer werden und auf Häuser o.ä. übergreifen bzw. sogar Menschen durch Rauch etc. geschädigt werden, kommen ggf. noch andere Straftatbestände hinzu. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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