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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Altpapierconainerbrand nur Sachbeschädigung | 15 Beiträge | ||
| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 377430 | ||
| Datum | 29.12.2006 10:07 MSG-Nr: [ 377430 ] | 6070 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Jürgen M@yer ein Grundstücksbesitzer lagert Reisig (=Baumschnitt) Das ist lieb, dass du das für Stadtkinder übersetzt :o) Geschrieben von Jürgen M@yer Wie wird dann eine Brandstiftung an diesem Reisighaufen "bewertet"? Strafrechtlich m.E. gar nicht. Es ist keine Sachbeschädigung, da es seine eigene Sache ist und er folglich eingewilligt hat (Sachbeschädigung setzt die Beschädigung einer fremden Sache voraus) § 306 StGB passt nicht, da es keine forstwirtschaftlichen Erzeugnisse sind (hierunter fallen nach der Definition nur Sachen, derer unmittelbarer Produktionsprozess abschlossen ist). Aber ggf. je nach Kommunalsatzung kann es ein Verstoß gegen die Abfallbeseitigungsverordnung o.ä. sein. Das wird dann Einsatzrechtlich interessant, weil man als Feuerwehr z.B. in NRW hierfür im Regelfall keine Ermächtigung zum Betreten des Grundstückes hat, wenn es der Eigentümer verbietet. Da müssen wir dann über die Polizei in Amtshilfe angefordert werden. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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