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Feuerwehr
RubrikEinsatz zurück
ThemaAltpapierconainerbrand nur Sachbeschädigung15 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW377438
Datum29.12.2006 11:29      MSG-Nr: [ 377438 ]6051 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Peter SchmidWenn der Eigentümer es selbst zum Zwecke der Entsorgung abgefackelt hat, dürfte es schon schwer werden, hier eine Zuständigkeit für die FW zu finden, da es dann kaum als Schadensfeuer eingestuft werden kann.

Eben, das sagte ich ja. Für ein Schadenfeuer müsste das ganze schon beträchtliche Ausmaße mit reichlich Wind o.ä. annehmen. Ansonsten geht es nur wenn uns die Polizei in Amtshilfe bittet, das Feuer auszumachen.

Geschrieben von Peter SchmidIch verstand Jürgen allerdings so, dass jemand anders als der Eigentümer an dem Haufen gezündelt hat.

Dann bleibt es wieder bei der Sachbeschädigung. Einen finanziellen Wert braucht die Sache nicht zu haben. Ggf. noch Hausfriedensbruch.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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