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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Altpapierconainerbrand nur Sachbeschädigung | 15 Beiträge | ||
| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 377438 | ||
| Datum | 29.12.2006 11:29 MSG-Nr: [ 377438 ] | 6051 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Peter Schmid Wenn der Eigentümer es selbst zum Zwecke der Entsorgung abgefackelt hat, dürfte es schon schwer werden, hier eine Zuständigkeit für die FW zu finden, da es dann kaum als Schadensfeuer eingestuft werden kann. Eben, das sagte ich ja. Für ein Schadenfeuer müsste das ganze schon beträchtliche Ausmaße mit reichlich Wind o.ä. annehmen. Ansonsten geht es nur wenn uns die Polizei in Amtshilfe bittet, das Feuer auszumachen. Geschrieben von Peter Schmid Ich verstand Jürgen allerdings so, dass jemand anders als der Eigentümer an dem Haufen gezündelt hat. Dann bleibt es wieder bei der Sachbeschädigung. Einen finanziellen Wert braucht die Sache nicht zu haben. Ggf. noch Hausfriedensbruch. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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