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RubrikEinsatz zurück
ThemaAltpapierconainerbrand nur Sachbeschädigung15 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW377492
Datum29.12.2006 14:54      MSG-Nr: [ 377492 ]6074 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von ---Sebastian Weiß--- Dass das ganze "nur" eine Sachbeschädigung ist, hat Katja ja geschrieben, es kommt da auch nicht darauf an, dass das Reisig wertlos ist, es bleibt erstmal Sachbeschädigung.
Allerdings werden Sachbeschädigungen in der Regel nur auf Antrag verfolgt (§303c StGB), wenn der Eigentümer also eigentlich ganz dankbar dafür ist, dass es jemand abgefackelt hat, braucht er ihn ja nicht anzuzeigen. Dann geht der Brandstifter (der keiner ist) wieder straffrei aus.


Allerdings müsste es sich doch um eine Ordnungswidrigkeit handeln, und auch der Einsatz der (bei Inbrandsetzung ohne Willen des Eigentümers) dann wieder zuständigen Feuerwehr dürfte kostenfplichtig sein?

Gruß,
Henning



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