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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikEinsatz zurück
ThemaAltpapierconainerbrand nur Sachbeschädigung15 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen377499
Datum29.12.2006 15:17      MSG-Nr: [ 377499 ]6099 x gelesen

Moin

Geschrieben von Henning KochAllerdings müsste es sich doch um eine Ordnungswidrigkeit handelnInwiefern meinst du? Wegen dieser Abfallverbrennungsgeschichten? Das ist m.W. in jeder Kommune anders durch Satzungen geregelt, wer da was wann wie verbrennen darf. Ansonsten fiele mir jetzt keine OWi ein.

Geschrieben von Henning Kochund auch der Einsatz der (bei Inbrandsetzung ohne Willen des Eigentümers) dann wieder zuständigen Feuerwehr dürfte kostenfplichtig sein?Hmm, ein Schadenfeuer wäre es ja dann wieder, somit die Feuerwehr zuständig, richtig. Dem Brandstifter können in Hessen gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 1 HBKG die Einsatzkosten auferlegt werden, ich vermute einfach mal, dass es ähnliche Regelungen in den anderen Brandschutzgesetzen ebenfalls gibt.

Gruß
Sebastian


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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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