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RubrikEinsatz zurück
ThemaAltpapierconainerbrand nur Sachbeschädigung15 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW377504
Datum29.12.2006 15:26      MSG-Nr: [ 377504 ]6030 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von --- Sebastian Weiß--- Geschrieben von Henning Koch
"Allerdings müsste es sich doch um eine Ordnungswidrigkeit handeln"
Inwiefern meinst du? Wegen dieser Abfallverbrennungsgeschichten? Das ist m.W. in jeder Kommune anders durch Satzungen geregelt, wer da was wann wie verbrennen darf. Ansonsten fiele mir jetzt keine OWi ein.


ja richtig, das meinte ich.

Gruß,
Henning



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