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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehren ohne JF | 21 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 377658 | ||
Datum | 30.12.2006 15:49 MSG-Nr: [ 377658 ] | 7769 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard Deimann Wie regelt man dies rechtlich, versicherungstechnich, organisatorisch ? Rechtlich und versicherungstechnisch ist das kein Problem, da das BayFwG keine Trennung von FF und JF vorsieht. Dazu Art. 7 BayFwG: Art. 7 Feuerwehranwärter Organisatorisch sehe ich dabei schon Probleme, weil in meinen Augen die Knirpse schlichtweg überfordert sind, wenn sie bei einer Übung der Aktiven mitmachen sollen. Allerdings sieht es in der Praxis so aus, dass es sich dabei eher um Wehren handelt, bei denen das Feuerwehrleben ohnehin nur aus 5-6 Wasserspritzübungen und durchschnittlich 1-2 Einsätze pro Jahr (einer davon Maibaumaufstellen) besteht. "Zielgerichtete Ausbildung" ist dort meist das selbe Fremdwort wie "Jugendarbeit". IMO sind dies Wehren, die sich langsam aber sicher selbst den Ast absägen, auf dem sie sitzen und das nicht nur durch fehlende Jugendarbeit. Da gibts dann schon mal so Klöpse, dass man Sonnatg vormittag alarmiert wird und als Rückmeldung kommt: "Miassts in na Stund nomoi alarmiern, weil iatz grod olle in da Kirch san". Das war kein Joke, sondern tatsächlich vorgekommen :-((( Nur gut, dass das Fehlen so einer Wehr sich ohnehin nicht auf den Einsatzerfolg auswirkt. Gruß Peter | ||||
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