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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | |||
Thema | Vorgeschriebene PSA in der JF | 70 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 377749 | |||
Datum | 30.12.2006 23:09 MSG-Nr: [ 377749 ] | 25346 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Die Bekleidungs-Richtlinie der DJF "Die Bekleidung der Deutschen Jugendfeuerwehr" hat keinen amtlichen nur einen empfehlenden Charakter. Ist bekannt, jedoch verweisen einige Bekleidungsrichtlinen der Länder darauf (müßte jetzt mal scheuen welche), dann wirds aber amtlich. Einziger Haken: Wenn man an dem Bundeswettbewerb teilnehmen möchte, dann kommt man um diese Bekleidung nicht herum, da diese dort in der Ausschreibung* verlangt wird. MkG Marc *Leider tun diese sich wegen der Definition Schuhwerks etwas schwer, was wohl auch schon örtlich zu Diskussionen geführt hat.
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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