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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Vorgeschriebene PSA in der JF | 70 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 377752 | ||
Datum | 30.12.2006 23:13 MSG-Nr: [ 377752 ] | 25282 x gelesen | ||
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Guten Abend Geschrieben von Thomas Burghart in der Jugendfeuer wehr einer Freundin von mir kam in letzer Zeit zwischen ihr und dem "Jugendwart" öfter die Diskusion auf welche Ausrüstung die Jugendlichen wärend einer Übung zu tragen haben. Meine/Unsere Meinung: Stiefel, Hose, Jacke und Helm. Das ergibt sich schon, wie bereits geschrieben aus der "UVV-Feuerwehren" § 12, diese zählt allerdings noch Schutzhandschuhe dazu. Wobei man je nach Übung und witterung auch mal auf die Jacke verzichten kann. Oder umgekehrt, bei entsprechender witterung kann man eine JF-Allwetterjacke tragen. Wie wird das in eurer JF gehandhabt und wer ist verantwortlich wenn z.B. einem Jugendlichen etwas auf den Fuß fällt und er keine Stiefel (auf den Befehl des "Jugendwartes") trug? Verantwortlich ist der JF-Wart, bzw. der JF-Betreuer der die JF-Ausbildung leitet. JF-Angehörige, die nicht über die entsprechende Schutzausrüstung verfügen, darf er nicht zur Übung, bei denen sie der Gefahr einer Verletzung ausgesetzt sind, mitnehmen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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