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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Vorgeschriebene PSA in der JF | 70 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 377762 | ||
Datum | 30.12.2006 23:25 MSG-Nr: [ 377762 ] | 25208 x gelesen | ||
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Guten Abend Geschrieben von Marc Dickey jedoch verweisen einige Bekleidungsrichtlinen der Länder darauf (müßte jetzt mal scheuen welche), dann wirds aber amtlich. Für BaWü kann man quasi die Anlage "Dienstkleidung der Jugendfeuerwehren" für das offizielle °Sonderförderprogramm Jugendfeuerwehr" als Länderbekleidungsrichtlinie bezeichnen. Diese schreibt u.a. Stiefel nach UVV oder Schuhwerk mit durchtrittssicherer Sohle und Knöchelschutz vor. Ein Schreiben der UK-BW zum Thema schreibt "Feuerwehrschutzschuhwerk, insbesondere mit Stahlkappe und durchstrittssicherer Sohle vor. Wird dieses Schuhwerk nicht gestellt, dürfen die Jugendlichen keine Tätigkeiten durchführen. die mit entsprechenden Gefährdungen verbunden sind ( z.B. herabfallende Teile oder spitze Gegenstände), so das Schreiben. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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