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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | |||
Thema | Vorgeschriebene PSA in der JF | 70 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 377788 | |||
Datum | 31.12.2006 09:35 MSG-Nr: [ 377788 ] | 25340 x gelesen | |||
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Die Auschreibung vielleicht nicht, aber die Richtlinien: Ok, hast recht. Dummerweise taucht hier (sowie beim BWB) die Begrifflichkeit "festes Schuhwerk" auf. Da man als Wertungsrichter im Auftrag des Veranstalters i.d.R. also der KJF o.ä. (der Abnahmeberechtigte Lsp im Auftrag der DJF) tätig wird, tut man sich schwer von den Teilnehmern Bekleidung gemäß UVV Feuerwehren zu verlangen und darf sich mit allerlei Variationen von "festem Schuhwerk" rumärgern - wohlwissend, daß die Verantwortlichen der Wehr und die Teilnehmer dabei gegen die UVV verstoßen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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