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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Vorgeschriebene PSA in der JF | 70 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 377814 | ||
Datum | 31.12.2006 11:45 MSG-Nr: [ 377814 ] | 25286 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marc Dickey Wobei dieser dann -zu recht- fragen könnte auf welcher Grundlage dies geschieht. Mit dem Hinweis auf die gültige UVV Feuerwehr, wo eben genau auch für solche Veranstaltungen "Feuerwehrschutzschuhwerk" zu tragen ist. Zumindest hat man ihn darauf hingewiesen und selbst wenn man ihn nicht ausschliest, kommt er bei einem entsprechenden Unfall nicht so leicht aus der Haftung raus. Ich denke mal schon das keiner so blö... ist und ein Fehlverhalten seiner Gemeinde, auf seine Kappe zu nehmen. Geschrieben von Marc Dickey Wieso schadet? Um ganz ganau zu sein schützt man ja den JF-Angehörigen. Ja im Prinzip schon, aber sie haben ein Jahr lang auf dieses Abzeichen geübt und nun sollen sie es nicht machen dürfen, nur weil der JFW kein Rückrat hat um bei den betreffenden Stellen die erforderliche Ausrüstung einzufordern (oft auch in Unkenntnis der Vorschriften) ? Geschrieben von Marc Dickey So etwas habe ich mehrfach getan - rat mal mit welchem Erfolg. Zumeist war es bereits dem JFW egal; über die höher liegenden Ebenen reden wir erst gar nicht. Dann gehe ich einmal davon aus das es in dieser Wehr noch nie ein "auf den Fuss gefallenes Teil" gegeben hat. Oder aber die Unfallberichte wurden entsprechend "frisiert". Gruß Dirk | ||||
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