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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Notarzteinsatzfahrzeug
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaFF fährt Zusatz-NEF27 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg378142
Datum02.01.2007 17:41      MSG-Nr: [ 378142 ]8257 x gelesen

Geschrieben von Magnus Hammerl... aber auch von einem Zweit-NEF ist nirgendwo die Rede, daher kann wohl beim Fahrer auch von der sonst geforderten Qualifikation als RA oder RS abgesehen werden und "nur" ein Sani oder dergleichen zum Einsatz kommen

Hallo,

eben nicht! Zumindest nach der hessischen Gesetzgebung ist dies nicht möglich, wird doch zweifelsfrei geschrieben:

"""""Gestern wurde das doppelte Notarztsystem,..... Wenn das NEF unterwegs ist, war es bisher schwierig, einen weiteren Notfall zeitnah zu versorgen..... Damit ist jetzt Schluss."""""

Sieheauch § 1 HRDG und Rettungsdienstplan des Landes Hessen vom 3.4.2006.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info



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