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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRD und FW20 Beiträge
AutorClau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen378299
Datum03.01.2007 11:09      MSG-Nr: [ 378299 ]7294 x gelesen

Alles eine Frage der Organisation, ich kenne viele, die es in 2 Jahren oder sogar weniger geschafft haben (Umweg über RS und Aufbaulehrgang RS -> RA).

Vor allem ist dein Posting von 10:46 insofern missverständlich, als dass es sich so liest, als käme nach den 2 Jahren noch etwas - das ist so grundsätzlich ja nicht richtig. Wenn nicht eben irgendwo nennenswerter Leerlauf ist, dann ist man nach den 2 Jahren RettAss, ohne irgendwelche weiteren 320h oder Ähnliches...


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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