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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | RD und FW | 20 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 378300 | ||
Datum | 03.01.2007 11:14 MSG-Nr: [ 378300 ] | 7241 x gelesen | ||
Geschrieben von Claus Kemp Wenn nicht eben irgendwo nennenswerter Leerlauf ist, dann ist man nach den 2 Jahren RettAss Stimmt. Die 320 h rühren von dem Projekt des DRK (vllt. nur LV Nordrhein??) der RA-Ausbildung in Blockform, d.h. 2 Blöcke, dazwischen wird das KH-Prktikum gemacht, nach Abschluss der Prüfung (nach Block II) muss man (unter Anrechnung an den RS) noch min. 320h RTW-Stunden nachweisen, bevor man zum Abschlussgespräch kann. Habe nicht richtig nachgedacht ;-) Verzeiht mir. Natürlich ist es so, das per Gesetz die 1600h NACH der Prüfung folgen, danach das Gespräch und dann (wenn alles PERFEKT läuft)ist man nach 2 Jahren RA - m.E. eher der seltene Fall. Ich denke Du gibst mir recht, wenn ich auf meine 2 1/2 Jahre beharre ;-) Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | ||||
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