Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | RD und FW | 20 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 378304 |
Datum | 03.01.2007 11:30 MSG-Nr: [ 378304 ] | 7319 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Um evtl. Ungereimtheiten zu klären (meine Finger waren wieder schneller als mein Kopf, vllt. hätte ich es ansonsten sofort logisch erklärt):
"Meine" RA-Schule bietet den RA in Blockform an - aufbauend auf den RS.
Zunächst habe ich den RS gemacht, das Jahr darauf den RA Block I. Es folgte KH-Praktikum und Leerlauf auf der Wache. Nach insg. 9 weiteren Monaten Block II, anschließend Prüfung. Danach noch 320h RTW (unter Anrechung an den RS, etc.), anschließend das Gespräch.
Ergo: Mit RS zusammen (den muss man m.E. mit zur RA-Ausbildung zählen, denn die verkürzte RA-Ausbildung wäre ohne den vorherigen RS nicht möglich): 2 1/2 Jahre bis zum Gespräch, also bis zum fertigen RA.
Entschuldigt meine vielleicht verwirrende erste Erklärung ;-)
Gruß ado
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