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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | RD und FW | 20 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 378313 | ||
Datum | 03.01.2007 12:10 MSG-Nr: [ 378313 ] | 7219 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Dovern Die 320 h rühren von dem Projekt des DRK (vllt. nur LV Nordrhein??) der RA-Ausbildung in Blockform, d.h. 2 Blöcke, dazwischen wird das KH-Prktikum gemacht, nach Abschluss der Prüfung (nach Block II) muss man (unter Anrechnung an den RS) noch min. 320h RTW-Stunden nachweisen, bevor man zum Abschlussgespräch kann. Ja. Richtig. So kann man das machen - ist aber nicht ursächlich nur beim DRK Nordrhein so. Hinzu kommt, dass es auch wieder Ermessenspielraum bei den Gesundheitsämtern gibt, wie die gefahrenen Stunden angerechnet werden. Das Amt in Dortmund z.B. fordert ein verhältnis von 60:40 Notfallrettung:Krankentransport. Andererorts kann das schon wieder anders sein. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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