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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schläge | 12 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 378333 | ||
Datum | 03.01.2007 13:49 MSG-Nr: [ 378333 ] | 6466 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Meußgeier Ein polizeibekannter rechter Schläger hat in der Neujahrsnacht einen Feuerwehrmann aus Michelau krankenhausreif geschlagen. Was ich in dem Text vermisse, ist die Aussage, dass Haftbefehl erlassen wurde. (was natürlich nicht heißen muss, dass dem nicht so ist) Denn so jemand ist ja offensichtlich Wiederholungstäter... Ist ein Schläger ein gefährlicher Gegenstand im Sinne von §224 StGB? (1) Wer die Körperverletzung IMHO sind hier gleich mehrere Punkte erfüllt, die nach meiner nicht-juristischen Sicht, einen Haftbefehl rechtfertigen würden (schon weil er nicht zum ersten Mal auffällt) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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