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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSchläge12 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen378333
Datum03.01.2007 13:49      MSG-Nr: [ 378333 ]6466 x gelesen

Geschrieben von Christian MeußgeierEin polizeibekannter rechter Schläger hat in der Neujahrsnacht einen Feuerwehrmann aus Michelau krankenhausreif geschlagen.

Was ich in dem Text vermisse, ist die Aussage, dass Haftbefehl erlassen wurde. (was natürlich nicht heißen muss, dass dem nicht so ist)

Denn so jemand ist ja offensichtlich Wiederholungstäter...

Ist ein Schläger ein gefährlicher Gegenstand im Sinne von §224 StGB?

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung


IMHO sind hier gleich mehrere Punkte erfüllt, die nach meiner nicht-juristischen Sicht, einen Haftbefehl rechtfertigen würden (schon weil er nicht zum ersten Mal auffällt)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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